130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung. Fürth.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden. Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab? Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Es besteht Auskunftspflicht Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus? Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben. Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen. Weitere Informationen: Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
http://www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken
Fur die Kommunalwahlen in Bayern am 8. Marz 2026 informiert dieses Mal nicht der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, sondern das Bayerische Landes- amt fur Statistik. Folgen Sie dem WhatsApp-Kanal „Landeswahlleiter Bayern I Landesamt für Statistik“. Das Landesamt ist bei den Kommunalwahlen zustandig für die statistische Aufbereitung der Ergebnisse und deren Veroffentlichung.
der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Stadtrats
am 08.03.2026.
Die Sitzung findet am Montag den 16.03.2026 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Marktleuthen (Marktplatz 3, 95168 Marktleuthen) statt.
Die formelle Bekanntmachung finden Sie unten im Anhang.
Die Stadt Marktleuthen trauert um ihren Ehrenbürger und Altbürgermeister
Herrn Georg Dülp
Träger des Ehrenringes und der Partnerschaftsehrennadel der Stadt Marktleuthen
Der Verstorbene wurde 1978 in den Stadtrat gewählt und war von da an bis 1990 Zweiter Bürgermeister. Von 1990 bis 2002 war er Erster Bürgermeister der Stadt Marktleuthen.
Georg Dülp hat mit Weitblick und großem persönlichen Einsatz die Entwicklung der Stadt Marktleuthen wesentlich beeinflusst und geprägt. Die Stadt verliert mit ihm eine aufrichtige, engagierte und äußerst beliebte Persönlichkeit, die ihre Kraft und Wirken immer in den Dienst der Allgemeinheit stellte. Aufgrund seiner Verdienste um die Städtepartnerschaft mit Herend, Ungarn, wurde ihm auch dort die Ehrenbürgerwürde verliehen.
In Dankbarkeit und Anerkennung für sein langjähriges Engagement nehmen wir Abschied von unserem verstorbenen Altbürgermeister und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses des Stadtrats.
Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026.
Der Stadtrat der Stadt Marktleuthen hat am 18.02.2026 die Einstellung des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans im Bereich „Kleingässlein“ (Flurstück .1187, Gemarkung ) beschlossen. Die geplante Schaffung von ca. 25 Stellplätzen wird nicht weiterverfolgt; das Verfahren wird daher eingestellt. Mehr Infos finden Sie im Angehängten Dokument
Der Stadtrat der Stadt Marktleuthen hat am 18.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet “ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück . Nr. 1032 (Gesamtfläche: 3,28 ha) sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Vorhabenträger ist die PRIMUS Solar GmbH. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die PV-Anlage.