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Kommunalwahl 2026; Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

Die Stadt Marktleuthen macht bekannt, dass folgende Wahlvorschläge für die Wahl

des Stadtrats

am Sonntag, 08. März 2026

eingereicht wurden.

voraussichtliche Ordnungszahl

Name des Wahlvorschlagsträgers

01

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)

05

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

06

Wahlgemeinschaft Marktleuthen e. V. (WG)

 

Die Bekanntmachung finden Sie unter dem Button - Bekanntmachung -

Mikrozensus 2026 startet

Mikrozensus 2026 startet:

130 000 Bürgerinnen und Bürger
werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet
– der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im
Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa
65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft
zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen
dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen
der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ
hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung
von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen
und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen
Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme
am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser
Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe
über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen
Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich
zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte
ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können
entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet
werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte
im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend
geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember
statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich
für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter
Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich
ist.

 


Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig aus-gewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

http://www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken

Kommunalwahl 2026; Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

Die Stadt Marktleuthen macht bekannt, dass folgende Wahlvorschläge für die Wahl

der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

am Sonntag den 08.03.2026.

durch den Wahlausschuss zugelassen wurden:

Name des Wahlvorschlagsträgers

Bewerberin oder Bewerber
(Familienname, Vorname, Beruf, kommunale Ehrenämter)

Jahr der Geburt

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

Kaestner, Sabrina, Erste Bürgermeisterin, Kreisrätin

1988
Wahlgemeinschaft Marktleuthen e.V. (WG)

Mücke Carsten, selbstständiger Unternehmer

1975

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem Button - Bekanntmachung - 

Kommunalwahl 2026; Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

Die Stadt Marktleuthen macht bekannt, dass folgende Wahlvorschläge für die Wahl

des Stadtrats

am Sonntag, 08.03.2026

durch den Wahlausschuss zugelassen wurden:

 

Ordnungszahl

Name des Wahlvorschlagsträgers

01

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)

05

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

06

Wahlgemeinschaft Marktleuthen e. V. (WG)

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus den
Anlagen Nr. 1 - 3 der Bekanntmachung.

 

Die Bekanntmachung finden Sie unter dem Button - Bekanntmachung - 

Absage des Ostermarkts

Leider hat die Resonanz für den ,,Ostermarkt´´ zuletzt stark abgenommen, weshalb viele Fieranten abspringen.

Aus diesem Grund wird der Ostermarkt am 22.02.2026 abgesagt.

Einwohnermeldeamt und Standesamt geschlossen

Das Einwohnermeldeamt und das Standesamt bleiben am Freitag dem 13.02.2026 und Montag dem 16.02.2026 geschlossen, aufgrund von Wahlvorbereitungen.

Wir bitten um Verständnis!

WhatsApp-Kanal zur Kommunalwahl 2026

Fur die Kommunalwahlen in Bayern am 8. Marz 2026 informiert dieses Mal nicht
der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, sondern das Bayerische Landes-
amt fur Statistik. Folgen Sie dem WhatsApp-Kanal „Landeswahlleiter Bayern I
Landesamt für Statistik“. Das Landesamt ist bei den Kommunalwahlen zustandig
für die statistische Aufbereitung der Ergebnisse und deren Veroffentlichung.

Kommunalwahl 2026; Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Kommunalwahl 2026;

Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen

des Stadtrates,

der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters,

des Kreistags,

des Landrates

 

am 08.03.2026

Die Bekanntmachung finden sie in der Anlage.

Kommunalwahl 2026; Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses des Stadtrats

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Stadtrats

am 08.03.2026.

Die Sitzung findet am Montag den 16.03.2026 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Marktleuthen (Marktplatz 3, 95168 Marktleuthen) statt.

Die formelle Bekanntmachung finden Sie unten im Anhang.

Nachruf

  • Bild 1 Aktuelles: Georg Dülp in seiner Zeit als Erster Bürgermeister beim Wiesenfestumzug 1995
  • Bild 2 Aktuelles:
  • Bild 3 Aktuelles: Die Musik war seine Leidenschaft, den Posaunenchor Großwendern leitete Georg Dülp seit 1967. Das Bild wurde 2025 aufgenommen

Die Stadt Marktleuthen trauert um ihren Ehrenbürger und Altbürgermeister

Herrn Georg Dülp

Träger des Ehrenringes und der Partnerschaftsehrennadel der Stadt Marktleuthen

 

Der Verstorbene wurde 1978 in den Stadtrat gewählt und war von da an bis 1990 Zweiter Bürgermeister. Von 1990 bis 2002 war er Erster Bürgermeister der Stadt Marktleuthen.

 

Georg Dülp hat mit Weitblick und großem persönlichen Einsatz die Entwicklung der Stadt Marktleuthen wesentlich beeinflusst und geprägt. Die Stadt verliert mit ihm eine aufrichtige, engagierte und äußerst beliebte Persönlichkeit, die ihre Kraft und Wirken immer in den Dienst der Allgemeinheit stellte. Aufgrund seiner Verdienste um die Städtepartnerschaft mit Herend, Ungarn, wurde ihm auch dort die Ehrenbürgerwürde verliehen.

 

In Dankbarkeit und Anerkennung für sein langjähriges Engagement nehmen wir Abschied von unserem verstorbenen Altbürgermeister und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Stadt Marktleuthen, März 2026

 

Sabrina Kaestner

Erste Bürgermeisterin

Und der gesamte Stadtrat

Bauleitplanung der Stadt Marktleuthen; Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens „Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kleingässlein“ im vereinfachten Verfahren“

Der Stadtrat der Stadt Marktleuthen hat am 18.02.2026 die Einstellung des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans im Bereich „Kleingässlein“ (Flurstück .1187, Gemarkung ) beschlossen. Die geplante Schaffung von ca. 25 Stellplätzen wird nicht weiterverfolgt; das Verfahren wird daher eingestellt. Mehr Infos finden Sie im Angehängten Dokument

Bauleitplanung der Stadt Marktleuthen Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen- Photovoltaik Hopfenbühl)

Der Stadtrat der Stadt Marktleuthen hat am 18.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet “ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück . Nr. 1032 (Gesamtfläche: 3,28 ha) sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Vorhabenträger ist die PRIMUS Solar GmbH. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die PV-Anlage.