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Breitbandversorgung Marktleuthen - Förderschritt 1

Breitband Gigabit Internet - Förderprogramm

Die Stadt Marktleuthen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Hier informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (28.06.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Marktleuthen die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

Um die entsprechende Adressliste zu erhalten senden Sie bitte die unterschriebene Verpflichtungserklärung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Förderschritten:

Breitbandversorgung Marktleuthen - Förderschritt 2

Breitband Gigabit Internet - Förderprogramm

Die Stadt Marktleuthen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Hier informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (17.07.2021)

Die Stadt Marktleuthen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Stadt Marktleuthen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27. August 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Förderschritten:

Bekanntmachung - Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste - 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landesgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Rathaus Marktleuthen
- Hauptamt -
Marktplatz 3
95168 Marktleuthen

 

Bekanntmachung des Abschlusses nach § 46 Abs. 5 EnWG, Konzessionsvertrag Strom Stadt Marktleuthen

Bekanntmachung des Abschlusses nach § 46 Abs. 5 EnWG,
Konzessionsvertrag Strom Stadt Marktleuthen

Die Stadt Marktleuthen mach hiermit öffentlich bekannt, dass mit der Bayernwerk Netz GmbH am 10.05./11.06.2024 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Bayernwerk Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Kommune erfüllt.

Marktleuthen den 13.06.2024

Stadt Marktleuthen

gez. Sabrina Kaestner, Erste Bürgermeisterin

Bekanntmachung über die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens ;Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours" Großer Kornberg

 Bekanntmachung

Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“ mit erforderlicher Rodungserlaubnis und Umweltverträglich-keitsprüfung auf Antrag des Zweckverbands Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg für den StandortGroßer Kornberg, der Gemarkungen Martinlamitzer Forst-Nord und Martinlamitzer Forst-Süd mit den Flurstücken 63, 21 und 32

Hier: Durchführung des Erörterungstermins gem. § 18 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungs-verfahrensgesetz (BayVwVfG)

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gem. § 18 Abs. 1 UVPG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am

Donnerstag, den 27.06.2024 um 9.00 Uhr

im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Großer Sitzungssaal E.06
Jean-Paul-Str. 9

95632 Wunsiedel

Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 27.06.2024 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am Freitag den 28.06.2024 um 9.00 Uhr am o. g. Ort fortgesetzt.

Einlass in den Saal ist jeweils ab 8.30 Uhr.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

Donnerstag, 27.06.2024

  1. organisatorische Hinweise
  2. kurze Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabensträger
  3. Erörterung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen
  4. Erörterung der privaten Einwendungen in alphabetischer Reihenfolge

Freitag, 28.06.2024

Reservetag für den Fall, dass die Erörterung einzelner Stellungnahmen oder Einwendungen am Vortag nicht beendet werden konnte.

Ist es erforderlich, den Erörterungstermin am Freitag, den 28.06.2024 fortzusetzen, so wird dies am Ende des ersten Verhandlungstages bekannt gegeben.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Berechtigt zur Teilnahme sind

1) der Vorhabenträger,
2) die im Verfahren nach Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG beteiligten Behörden,
3) diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben,
4) diejenigen Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, die Stellungnahmen abgegeben haben sowie
5) Betroffene (z.B. Grundstückseigentümer)

Im Termin werden die eingegangenen Stellungnahmen und die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.

Den Beteiligten ist die Teilnahme am Termin freigestellt. Beteiligte sind insbesondere die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, Personen, die Einwendungen erhoben haben, die übrigen von dem Vorhaben Betroffenen sowie die nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich, dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Behördenakten zu geben. Jeder Teilnehmer muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Es wird daraufhin gewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Schriftlich vorliegende Stellungnahmen und Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zur Fertigung des Verhandlungsprotokolls eine Tonaufzeichnung gefertigt wird. Außerdem werden zum Zwecke der Durchführung des Erörterungstermins und der ordnungsgemäßen Abwicklung des weiteren Bauge-nehmigungsverfahrens personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bis zum 25.06.2024 anzumelden.

Marktleuthen, 10.06.2024
Stadt Marktleuthen

gez. Sabrina Kaestner
Erste Bürgermeisterin

Bauleitplanung der Stadt Marktleuthen; Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes "Hermenteil" gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Marktleuthen hat am 26. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung die Einstellung des Änderungsverfahren für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes "Hermenteil" beschlossen.

Mit dem Änderungsverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 2443/1, Gemarkung Marktleuthen geschaffen werden.
Das Wohnquartier ist nicht realisierbar. Aufgrund dessen wurde das eingeleitete Änderungsverfahren eingestellt.

Der Beschluss zur Einstellung des Änderungsverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. " § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie der Anlage.

Datensammlung zur kommunalen Wärmeplanung beginnt

Alle Kommunen sind laut Bundesgesetz dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Ein Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für Kommunen, mit welcher Strategie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Laut Wärmeplanungsgesetz der Regierung, das im Dezember 2023 verabschiedet wurde, soll eine solche Wärmeplanung für Marktleuthen bis Mitte 2028 abgeschlossen sein. Bereits im Februar 2024 wurden für das Projekt Fördermittel über die Kommunalrichtlinie bewilligt.

Zu Beginn eines solchen Wärmeplanungsprojekts steht die Datensammlung (u.a. von Energieunternehmen und Schornsteinfegern), die in Marktleuthen ab sofort beginnt. Anschließend erfolgt mittels dieser Daten eine umfangreiche Bestandsanalyse zu Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur in der Kommune. Im nächsten Schritt folgt die Potentialanalyse, in der geprüft wird, wo erneuerbare Energien genutzt werden können und wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Anhand der vorliegenden Daten aus Bestands- und Potenzialanalyse werden abschließend Gebiete ermittelt, die sich zukünftig für Wärmenetze oder für die dezentrale Energieversorgung eignen. Unterstützt wird der gesamte Prozess von endura kommunal. Das Unternehmen hat bereits über 50 Kommunen bei deren Wärmeplanung begleitet.

Viel Durchhaltevermögen auf dem Weg zur klimaneutralen Wärme

Die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen stellt dabei einen enormen Kraftakt dar.

Doch nur die sorgfältige Planung gewährleistet am Ende eine Lösung, die für Marktleuthen die effizienteste und wirtschaftlichste Wärmeversorgung aufzeigt. Gerade in den ersten Projektphasen sei ein langer Atem gefordert, von allen Beteiligten. Zu rechnen ist mit ersten Ergebnissen im Frühling nächsten Jahres. „Sobald wir aussagekräftige und fundierte Ergebnisse vorliegen haben, stellen wir diese der Öffentlichkeit zur Verfügung“, so Bürgermeisterin Sabrina Kaestner.

 

Öffentliche Bekanntmachung gem. §12 Abs (3) Wärmeplanungsgesetz

Gemäß Wärmeplanungsgesetz §12 Abs (3) informiert die Stadt Marktleuthen über die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung von September 2024 bis voraussichtlich November 2025. Im Rahmen der Wärmeplanung werden u. a. gebäudespezifische Daten von Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben. Zur Wahrung des Datenschutzes wurde zwischen der Kommune und dem Dienstleister ein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen, der sicherstellt, dass erhobene gebäudespezifische Daten nach Beendigung des Projektes gelöscht werden.

 

11. Sitzung des Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsausschusses

  • Dokumentupload1: 11._WVAE_Sitzung.pdf
  • Titel Dokumentenupload 1: Bekanntmachung zur 11. Sitzung des Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsausschusses

Am Dienstag, den 08.07.2025, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsausschusses statt.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsausschusssitzung vom 12.11.2024

2.  Abwicklung des Investitions- und Finanzplanes 2024

2.1. Investitionsplan

2.2. Finanzplan

3.  Vorlage des Geschäftsberichtes mit dem Jahresabschluss 2024

4.  Feststellung des Jahresabschlusses 2024

5.  Beschlussfassung über die Entlastung der Betriebsleitung

6.  Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

7.  Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2025

7.1.  Stand der Investitionstätigkeiten

7.2.  Ergebnisvorschau und Finanzplanung

8.  Sonstiges

Im Anschluss findet eine nicht-öffentliche Sitzung statt.