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Erhöhte steuerliche Abschreibung im Sanierungsgebiet Marktleuthen

Nutzen der erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit

Der Altstadtkern Marktleuthen sowie einzelne angrenzende Bereiche liegen im Bereich des Sanierungsgebietes „Altstadtkern“. Besitzer von Immobilien, die innerhalb dieses Bereichs liegen haben die Möglichkeit bei Sanierungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung in Anspruch zu nehmen. Der Nutzen liegt darin, dass sich das zu versteuernde Einkommen pro Jahr deutlich reduziert und damit Steuerrückzahlungen zu erwarten sind und dies über einen Zeitraum von 10-12 Jahren. Abhängig von der Investitionssumme und dem Steuersatz können diese Rückzahlungen nicht unerheblich sein.

 

Was wird gefördert?

Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (§ 177 BauGB). Dazu gehören die Beseitigung von Mängeln und Missständen sowie Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Erneuerung einer funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen. Ausgeschlossen sind beispielsweise Kosten für Möbel oder Luxusaufwendungen.

 

Zu welchen Konditionen kann ich die Kosten absetzen?

Auf zwölf Jahre verteilt können Sie Kosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu 100 % steuerlich geltend machen.  In den ersten acht Jahren können bis zu 9 % der Kosten und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Kosten abgesetzt werden (§ 7 h EStG). Bei Eigennutzung der Immobilie können Sie diese Kosten jedoch lediglich insgesamt zu 90 % absetzen, also über einen Zeitraum von 10 Jahren, zu je 9%. So verringert sich jedes Jahr Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann Ihnen mehrere tausend Euro Steuerersparnis verschaffen (abhängig von der Höhe des Einkommens und des Steuersatzes),

 

Was muss ich dafür tun?

Zunächst ist zu klären, ob sich Ihr Objekt innerhalb des Sanierungsgebietes befindet. Sollten Sie sich hier unsicher sein, melden Sie sich gerne bei Maximilian Stöhr vom Stadtumbaumanagement (09284 9495-840) oder Folke Kassing vom Bauamt der Stadt Marktleuthen (09285 969-24).

Sofern diese Bedingung erfüllt ist, müssen Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Kommune schließen. Darin werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen abgestimmt. Die Maßnahmen sollten den Sanierungszielen der Kommune entsprechen und müssen entsprechend der Vereinbarung durchgeführt werden. Nach Abschluss des Vorhabens erhalten Sie von der Kommune eine Bescheinigung, dass die Maßnahmen wie besprochen erfolgt sind. Die Bescheinigung dient, neben den Rechnungskopien, der Vorlage beim Finanzamt.

 

Brauchen Sie weitere Infos oder wollen sich ganz allgemein noch weiter über Fördermöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen informieren? Melden Sie sich jederzeit bei Maximilian Stöhr vom Stadtumbaumanagement Nördliches Fichtelgebirge (09284 9495-840 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Folke Kassing vom Bauamt der Stadt Marktleuthen (09285 969-24, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).