Bekanntmachung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)
Der Stadtrat der Stadt Marktleuthen hat in seiner Sitzung vom 13.05.2026 unter TOP 6 im öffentlichen Teil der Sitzung den Neuerlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) beschlossen.
Gem. § 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Marktleuthen werden Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital auf der Internetseite der Stadt bekanntgegeben wird.
Unter dem unten stehenden Button - Bekanntmachung - können Sie die Satzungen einsehen.
Die neue Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) tritt zum 01.05.2026 in Kraft.
Nach Inkrafttreten der Satzung steht Ihnen diese im Downloadbereich zur Verfügung.