Künftig digitale Lichtbilder
Digitale Lichtbilder für Ausweispapiere
Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.
Wozu gibt es diese neue Regelung?
Die neuen Regelungen für biometrische Lichtbilder sollen Manipulationen bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten verhindern. Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen entgegengewirkt werden.
Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden.
Wer macht die Bilder?
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Lichtbild direkt in der Passbehörde oder bei einem registrierten Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder dm Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten. Passbehörde: Genutzt wird dazu das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID®.
Fotodienstleister: Das von einem registrierten Fotodienstleister aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Passbehörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Passbehörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Kosten: Für die Nutzung dieser Dienstleistung wird bei der Passbehörde, neben der Gebühr für das Ausweisdokument, zusätzlich eine Gebühr von 6,00 € pro Lichtbild erhoben, unabhängig davon wie viele Ausweisdokumente pro Antragsteller beantragt werden.