Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen.
Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt werden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Verlängerungen/Aktualisierungen ausgestellter Kinderreisepässe sind ebenfalls ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Personalausweis oder Reisepass.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert ca. 2 – 3 Wochen, für einen Reisepass ist mit ca. 4 Wochen zu rechnen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.
Die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre.
Lässt sich das Kind auf dem Lichtbild jedoch nicht zweifelsfrei identifizieren, ist eine Neubeantragung eines Dokumentes notwendig.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Tel. Nr. 09285 969-15 zur Verfügung.